Betreuungsleistungen
Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen monatlichen Betrag von bis zu 104 €. Eine Übersicht unserer zusätzlichen Betreuungs-und Entlastungsleistungen erhalten Sie hier. Liegt neben der Pflegebedürftigkeit noch eine erheblich eingeschränkte Alltagstauglichkeit vor, übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Betrag von bis zu 208 €. Die Einschätzung wird