Ob Sie als pflegender Angehöriger einfach mal Zeit für sich benötigen, zurück ins Arbeitsleben möchten oder Ihren Lieben gut versorgt und betreut wissen wollen – Unser steht Ihnen als kompetenter Partner Rund um die Uhr zur Seite…
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben alle Personen, denen eine Pflegestufe zugesprochen und/oder eine eingeschränkte Alltagstauglichkeit bescheinigt wurde. Die Prüfung übernimmt in der Regel der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Sie möchten wissen, ob Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben oder benötigen Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags? Dann
Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen monatlichen Betrag von bis zu 104 €. Eine Übersicht unserer zusätzlichen Betreuungs-und Entlastungsleistungen erhalten Sie hier. Liegt neben der Pflegebedürftigkeit noch eine erheblich eingeschränkte Alltagstauglichkeit vor, übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Betrag von bis zu 208 €. Die Einschätzung wird