Unter dem Begriff Häusliche Krankenpflege werden ärztlich verordnete Leistungen verstanden, wie z. B. die Gabe von Medikamenten, die Durchführung von Verbandswechseln, das Verabreichen von Injektionen oder die Arbeit mit Ernährungssonden.
Um Leistungen der Häuslichen Krankenpflege in Anspruch zu nehmen, müssen die Betroffenen krankenversichert sein, die Leistungen durch einen Arzt verordnet werden und eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse erfolgen. Sind diese Kriterien erfüllt, vergütet die Krankenkasse die Leistungen bis auf den Eigenanteil.
Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn der Betroffene selbst und keine im Haushalt lebende Person die notwendige Durchführung übernehmen kann. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!