Erbringen sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst pflegerische Leistungen, so wird von Kombinationsleistungen gesprochen. In Abhängigkeit von den Anteilen der Leistungserbringungen werden dem Pflegedienst Pflegesachleistungen gewährt und der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld für seine private Pflegeperson ausgezahlt.

Beispiel:

Erbringt der Pflegedienst Leistungen für 234 € entspricht das 50 % der Pflegesachleistungen bei einer Pflegestufe 1 (ohne eingeschränkte Alltagstauglichkeit), somit erhält der Pflegebedürftige noch 50 % des Pflegegeldes von 244,00 €, dies entspricht einem Betrag von 122,00 €. Bei vorliegender eingeschränkter Alltagstauglichkeit erhöhen sich die Beträge entsprechend.

Sie möchten wissen, wie viel Pflegegeld bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes noch ausgezahlt wird?

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Bei Kombinationsleistungen erfolgt die Auszahlung des anteiligen Pflegegeldes durch die Pflegekasse, nach dem die ambulante Pflegeeinrichtung mit der Pflegekasse abgerechnet hat. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!