Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Sozialagentur haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Dazu gehören u. a. auch Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Um Leistungen von den Sozialhilfeträgern zu erhalten, sind diese zu beantragen.
Der Sozialhilfeträger prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind und entscheidet, ob er diese gewährt. Wir helfen Ihnen gern, die Leistungen zu beantragen, rufen Sie uns doch einfach an!