Die Vergütung der Leistungen eines Pflegedienstes können durch die
- Pflegekasse – SGB XI,
- die Krankenkasse – SGB V,
- die Sozialagenturen
- und über Privatleistungen erfolgen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!
Die Vergütung der Leistungen eines Pflegedienstes können durch die
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns doch einfach an!